Deutsche Länder. Von einem zum anderen ...
Sie sind Lehrer und wollen in ein anderes Bundesland umziehen? Sie müssen einen Antrag stellen. Dann wird "die Prüfung der Anerkennung Lehramtsbefähigung von Amts wegen" durchgeführt. Man muss das ja prüfen ...
Das Rauchverbot gilt im gesamten Bundesgebiet seit 1. September 2007 in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden.
Bremen
Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume in Kraft. Ausgenommen sind Traditionsveranstaltungen
Hamburg
Das Rauchverbot gilt ab 1. Januar 2008 in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume sowie in Behörden.
Festzelte sind ausgenommen.
Hessen
Das Rauchverbot gilt seit 1. Oktober 2007 in Behörden, Gaststätten, Diskotheken und Festzelten.
Der Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten ist strafbar. Unwichtig ist dabei, ob die Droge zum Eigenverbrauch oder zum Weiterverkauf gedacht ist.
Beim Besitz von nur geringen Mengen Cannabis darf dies nicht zur Strafbarkeit führen.
Erlaubte Freimengen
In Berlin sind z.B. 10 Gramm und in Ausnahmefällen sogar 15 Gramm,
in Bayern 6 Gramm,
in Hamburg 6 Gramm,
in Niedersachsen 6 Gramm,
in Bremen 10 und in
Nordrhein-Westfalen ebenfalls 10 Gramm erlaubt.